AGB Illustrationen +Design
Illustrationen, Design & Farbschnitte
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Cathi Wagner und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Cathi Wagner weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber Cathi Wagner eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3. Cathi Wagner überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderliche Nutzungsrechte (Vervielfältigung, Verbreitung, Zurverfügungstellung, etc.). Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur eine Werknutzungsbewilligung erteilt. Cathi Wagner bleibt in jedem Fall, auch wenn ein Werknutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, alle Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Cathi Wagner und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Cathi Wagner hat das Recht, auf dem Urstück und den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber als "Cathi Wagner" genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Cathi Wagner, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
1.6. Über den Umfang der Nutzung steht Cathi Wagner ein Auskunftsanspruch zu.
1.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen begründen kein Miturheberrecht.
1.8. Cathi Wagner nutzt zur Erstellung von Farbschnitten und Designs mitunter Stockmaterial von verschiedenen Anbietern. Die Verwendung für den Auftraggeber unterliegt in diesen Fällen den Nutzungsrechten der Standardlizenz des jeweiligen Anbieters.
1.9. Durch die Verwendung von Stockmaterial wird nicht gewährleistet, dass der Auftraggeber alleiniger Nutzer des verwendeten Materials ist. Cathi Wagner kann dafür nicht haftbar gemacht werden.
2. Vergütung
2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3. Cathi Wagner behält sich das Recht vor, Aufträge von Neu- und Erstkunden nur gegen Vorkasse anzunehmen und zu bearbeiten.
2.4. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
2.5. Bei Verstoß gegen Punkt 2.4. hat der Auftraggeber Cathi Wagner eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der ursprünglichen Vergütung zu zahlen.
2.6. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf das Honorar; solange diese keinen Mehraufwand gegenüber dem ursprünglichen Angebot bedeuten.
2.7. Bei Auftragsabbruch durch den Auftraggeber stellt Cathi Wagner die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten und Arbeitsaufwände in Rechnung.
2.8.
Vergütung für sonstige Leistungen:
Diese Teilvergütung errechnet sich aus vereinbarten Stundensatz mal dem
Zeitaufwand, der neben dem Entwicklungs- und Entwurfsaufwand entsteht. Sonstige
Leistungen sind, sofern sie nicht schriftlich innerhalb der Entwicklungs- und
Entwurfsleistung vereinbart sind, zum Beispiel:
Entwurfsanfertigung, Recherchen, Reinzeichnungen, Reproduktionen, technische
Nebenkosten etc.
Die Verpflichtung des Auftraggebers Cathi Wagner im Innenverhältnis für Fremdleistungen (siehe Punkt 3) freizustellen bleibt hiervon unberührt.
2.9. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.
3. Eigentum
3.1. Hat Cathi Wagner dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Cathi Wagner verändert werden.3.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber den Arbeitsaufwand, der zur Wiederherstellung notwendig ist, zu vergüten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
4. Herausgabe von Daten
4.1. Cathi Wagner ist nicht verpflichtet, die Originaldaten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Cathi Wagner ihm die Originaldaten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
4.2. Gefahr und Kosten des Transports von Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
4.3. Cathi Wagner haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Daten. Die Haftung von Cathi Wagner ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. Die Haftung wird jedenfalls auf die vom Auftraggeber erhaltene Vergütung beschränkt.
4.4. Zur Speicherung und Sicherung werden Cloud-Dienste (z. B. Google Drive) genutzt.
5. Pflichten des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber stellt Cathi Wagner vor Umsetzung des Entwurfs alle dafür notwendigen Informationen und Ressourcen zur Verfügung.
6. Haftung
6.1. Cathi Wagner haftet nur für Schäden, die sie selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
6.2. Die Haftung von Cathi Wagner wird auf die vom Auftraggeber erhaltenen Vergütungen beschränkt.
6.3. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.4. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
6.5. Cathi Wagner haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
6.6. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich bei Cathi Wagner geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
6.7. Der Auftraggeber unterliegt den Nutzungsrechten der Standardlizenzen der verwendeten Anbieter (siehe Punkt 1.8.). Cathi Wagner kann bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsrechte seitens des Auftraggebers nicht haftbar gemacht werden.
7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
7.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für Cathi Wagner Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die daraus entstehenden Mehrkosten zu tragen.
7.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Cathi Wagner eine angemessene Erhöhung der Vergütung (insbesondere für "Stehzeiten") verlangen. Cathi Wagner kann auch Schadenersatzansprüche (insbesondere für entgangene Geschäfte) geltend machen.
7.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Cathi Wagner übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Cathi Wagner im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8. Vertragsauflösung8.1 Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält Cathi Wagner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn 10 Prozent der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Cathi Wagner als Gerichtsstand vereinbart.
9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
9.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
